Angebot - EM-Arbeitssicherheit

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Angebot


Sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen


Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz fordern, dass jeder Arbeitgeber eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in Anspruch nimmt. Die Berufsgenossenschaften regeln in der DGUV V2 die Modalitäten für die Betreuung. Ich biete Ihnen eine umfassende sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung im Großraum Mainz-Bingen-Alzey an.


Welche Betreuungsform ist die Richtige?

Die Betreuungsform richtet sich nach der Betriebsgröße.

Unternehmen und Einrichtungen, die maximal 10 Mitarbeiter beschäftigen, können zwischen der Grund- und anlassbezogenen Betreuung und der alternativen bedarfsgerechten Betreuung wählen.

Unternehmen und Einrichtungen mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Mitarbeitern haben die Wahl zwischen der Regelbetreuung (Grundbetreuung mit festgesetzten Einsatzzeiten und eine betriebsspezifische Betreuung) und der alternativen bedarfsgerechten Betreuung.

Unternehmen und Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitern können nur eine Regelbetreuung wählen.


Wie wird die Betriebsgröße berechnet?

Alle Mitarbeiter mit mehr als 30 Stunden pro Woche werden als ganze Stellen berücksichtigt.
Teilzeitkräfte, die mehr als 20 bis einschließlich 30 Wochenstunden arbeiten werden mit einem Faktor 0,75 berücksichtigt.
Teilzeitkräfte, die nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, werden mit einem Faktor 0,5 berücksichtigt.


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