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Schritt für Schritt zur Arbeitssicherheit
Wenn wir uns Gedanken über Arbeitssicherheit machen, dann sollten wir uns bewußt sein, dass dies ein zum Teil langwieriger Prozess und Weg ist.
Wir können auch nicht die Ereignisse verhindern, aber wir können unsere Risiken minimieren und geeignete Schritte setzen. Es bedarf somit immer wieder einer Frage: Sind wir auf dem “richtigen Weg“ und wo müssen wir Nachbesserungen andenken und einführen.Damit müssen wir uns gedanklich aus dem Prozess ausklinken, um zu sehen, wo hätten wir bessere Schritte einleiten können und wie kann man nun eine Veränderung vornehmen.
Ich würde mich freuen, wenn wir einen Teil des Weges gemeinsam gehen würden.
Die Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
bringt neue Sichtweisen in Ihr Unternehmen
methodische und strukturiertes Vorgehen
ist unabhängig von der Meinung und dem Wohlwollen der Mitarbeiter und Führungskräfte (Unvoreingenommenheit)
kann - falls gewünscht - klare Worte für klare Ziele finden
ist unbeteiligt an internen Streitereien und Unstimmigkeiten
hält die gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeit ein und wird nicht durch betriebsinternen Zeitdruck eingeschränkt
ist meist kostengünstiger als eigene Mitarbeiter
"Betriebsblindheit" ist in der Regel ausgeschlossen
Hätten Sie es gewusst?
Das Arbeitssicherheitsgesetz ist anwendbar auf alle
öffentlichen und
privaten Betriebe
sobald 1 Angestellter beschäftigt wird
(auch 450-Euro-Kräfte).
Diese Vorschrift gilt auch auf Vereine sobald ein Mitglied für seine Tätigkeit ein Entgelt bekommt (z.B. Vorstand, Platzwart).
Arbeitsschutz ist Unternehmerpflicht
Dr.Walter Eichendorf, stellv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), erläutert in einem Video-Beitrag mit ARBEIT UND GESUNDHEIT, wie die DGUV Vorschrift 2 die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben verändert.